Entscheidung des StGH Bremen zur Verfassungswidrigkeit einer Ausweitung des Wahlrechts auf Unionsbürger bzw. Drittstaatsangehörige

Wahlen

Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen hat entschieden, dass eine Ausweitung des Wahlrechts zur Bremischen Bürgerschaft (Landtag) auf Unionsbürger und eine Ausweitung des Rechts zur Wahl der Beiräte auf Angehörige von Drittstaaten der Bremischen Landesverfassung und dem Grundgesetz widersprechen. Die Entscheidungsgründe lassen sich auch auf die immer wieder geforderte Ausdehnung des kommunalen Wahlrechts auf Drittstaatsangehörige anwenden; auch dieses wäre mit den Vorgaben des Verfassungsrechts nicht zu vereinbaren.

LKT Rundschreiben 2014-180 Entscheidung des StGH Bremen [PDF-Dokument: 51 kB]

10.04.2014